Hinweisgebersystem
Bei Hako besteht die Möglichkeit, sich bei Verdacht oder Kenntnis von illegalem oder unethischem Handeln an ein internes, ausgelagertes und unabhängiges Hinweisgeberportal zu wenden und so zur Aufdeckung von Regelverstößen beizutragen.
Gemeldet werden kann ein Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Unternehmensgruppe wie auch unserer Lieferanten und Dienstleister in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße oder unternehmensschädigende Handlungen wie zum Beispiel Korruption, Bestechung, Betrug, sonstige strafbare Handlungen, Kinderarbeit, Sklaverei, fehlende Arbeitssicherheit, Ausbeutung und Diskriminierung.
Den Hinweisgebern entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil. Meldungen können in deutscher und englischer Sprache und auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei Hako haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
Die vertrauensvolle Meldestelle (WhistleFox) kann rund um die Uhr per Webformular, E-Mail, Fax oder Post und werktäglich zu normalen Bürozeiten telefonisch kontaktiert werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork zur Verfügung.
Heuking Kühn Lüer Wojtek
z. Hd. Dr. Christoph Schork
Magnusstraße 13
D-50672 Köln
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Produkte oder Dienstleistungen von Hako unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen.
Für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie weitere Verfahrenshinweise hier: