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Garantierte Fahrzeugqualität inklusive

 

Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit sind auch bei Gebrauchtfahrzeugen wichtige Kriterien. Aber wie unterscheiden sich Fahrzeuge der Hako Service GmbH von denen anderer Anbieter? Wir lassen die Qualität unserer Gebrauchtfahrzeuge konsequent von unabhängiger Seite prüfen. So sind unsere Reinigungsmaschinen DGUV-A3-geprüft und erfüllen bereits alle gesetzlichen Anforderungen. Und nur bei der Hako Service GmbH erhalten die Kommunalmaschinen das DEKRA-Siegel. Für mehr Sicherheit und Transparenz bei Ihrer Kaufentscheidung.

Garantierte Fahrzeugqualität inklusive

 

Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit sind auch bei Gebrauchtfahrzeugen wichtige Kriterien.

Garantierte Fahrzeugqualität inklusive

 

Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit sind auch bei Gebrauchtfahrzeugen wichtige Kriterien. Aber wie unterscheiden sich Fahrzeuge der Hako Service GmbH von denen anderer Anbieter? Wir lassen die Qualität unserer Gebrauchtfahrzeuge konsequent von unabhängiger Seite prüfen. So sind unsere Reinigungsmaschinen DGUV-A3-geprüft und erfüllen bereits alle gesetzlichen Anforderungen. Und nur bei der Hako Service GmbH erhalten die Kommunalmaschinen das DEKRA-Siegel. Für mehr Sicherheit und Transparenz bei Ihrer Kaufentscheidung.

Gesetzliche Vorgaben für mehr Sicherheit im Einsatz:
Gehen Sie kein Risiko ein!


Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sagt in ihren Rechtsgrundlagen aus, dass der Unternehmer (Betreiber) dafür verantwortlich ist, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Aus diesen Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden muss (siehe §§ 14 bis 17 BetrSichV; § 5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV V3 und V4).

Fehlt die Überprüfung und es kommt in der Folge zu Arbeitsunfällen, sind die Betreiber für die Schäden voll haftbar. In diesem Fall können Unfallversicherungen die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Auf der anderen Seite belohnen viele Versicherungen regelmäßig durchgeführte Überprüfungen mit einem Rabatt.

Getestet und für sicher befunden

Als Betreiber elektrischer Maschinen ist für Sie die Durchführung der DGUV V3 Pflicht.

Folgende Rechtsgrundlagen müssen dabei beachtet werden:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Alle unserer Gebrauchtmaschinen, die unter diese gesetzliche Verordnung fallen, liefern wir bei Ihnen grundsätzlich mit aktueller DGUV-A3-Prüfung aus. Damit auch Sie von Anfang an von der Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer neuen Gebrauchten überzeugt sind.  

Gesetzliche Vorgaben für mehr Sicherheit im Einsatz:
Gehen Sie kein Risiko ein!


Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sagt in ihren Rechtsgrundlagen aus, dass der Unternehmer (Betreiber) dafür verantwortlich ist, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Aus diesen Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden muss (siehe §§ 14 bis 17 BetrSichV; § 5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV V3 und V4).

Fehlt die Überprüfung und es kommt in der Folge zu Arbeitsunfällen, sind die Betreiber für die Schäden voll haftbar. In diesem Fall können Unfallversicherungen die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Auf der anderen Seite belohnen viele Versicherungen regelmäßig durchgeführte Überprüfungen mit einem Rabatt.

Getestet und für sicher befunden

Als Betreiber elektrischer Maschinen ist für Sie die Durchführung der DGUV V3 Pflicht.

Folgende Rechtsgrundlagen müssen dabei beachtet werden:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Alle unserer Gebrauchtmaschinen, die unter diese gesetzliche Verordnung fallen, liefern wir bei Ihnen grundsätzlich mit aktueller DGUV-A3-Prüfung aus. Damit auch Sie von Anfang an von der Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer neuen Gebrauchten überzeugt sind.  

Exklusiv bei Hako Service:
das DEKRA-Siegel für Gebrauchtfahrzeuge


Mit dem DEKRA-Siegel werden ausschließlich Produkte der Hako Service GmbH ausgezeichnet, die den strengen Prüfkriterien der DEKRA standhalten und nachweislich definierte Standards erfüllen. So schafft das Siegel Transparenz und ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Unsicherheiten beim Kauf entkräftet.

Eingehende Sicht- und Funktionsprüfung

Um das DEKRA-Siegel zu erhalten, werden Gebrauchtfahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft. Im Zuge der gut einstündigen Inspektion kontrolliert die technische Prüfgesellschaft DEKRA Karosserie, Abgasanlage, Bremsanlage, Motor, Elektrik, Getriebe, Innenraum, Räder und Reifen. Befinden sich alle Komponenten in einem einwandfreien Zustand, erhält das Fahrzeug das Siegel. Außerdem werden die Untersuchungsergebnisse in einem detaillierten Prüfungsprotokoll festgehalten.

Exklusiv bei Hako Service:
das DEKRA-Siegel für Gebrauchtfahrzeuge


Mit dem DEKRA-Siegel werden ausschließlich Produkte der Hako Service GmbH ausgezeichnet, die den strengen Prüfkriterien der DEKRA standhalten und nachweislich definierte Standards erfüllen. So schafft das Siegel Transparenz und ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Unsicherheiten beim Kauf entkräftet.

Eingehende Sicht- und Funktionsprüfung

Um das DEKRA-Siegel zu erhalten, werden Gebrauchtfahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft. Im Zuge der gut einstündigen Inspektion kontrolliert die technische Prüfgesellschaft DEKRA Karosserie, Abgasanlage, Bremsanlage, Motor, Elektrik, Getriebe, Innenraum, Räder und Reifen. Befinden sich alle Komponenten in einem einwandfreien Zustand, erhält das Fahrzeug das Siegel. Außerdem werden die Untersuchungsergebnisse in einem detaillierten Prüfungsprotokoll festgehalten.

Geprüft. Ausgezeichnet. Zum Nulltarif versichert!


Auf die bewährte Hako-Qualität können Sie sich jederzeit verlassen. Das gilt auch für unsere Gebrauchtfahrzeuge für die Kommunaltechnik! Und weil wir Ihnen sogar immer noch ein bisschen mehr für Ihre Investition bieten wollen, geben wir Ihnen jetzt in Zusammenarbeit mit der REKOGA eine Reparaturkostenbeihilfe von bis zu 5.000 Euro dazu!* Damit sind Sie auch bei unvorhersehbaren Schadensfällen durch unkalkulierbare Risiken bestens abgesichert!

So profitieren Sie von Hako Service:

1. Gebrauchtmaschine in Hako-Qualität kaufen.
Hako-Maschinen erfüllen höchste Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das gilt natürlich auch für unsere Gebrauchtfahrzeuge, die wir Ihnen in einem Top-Zustand anbieten!

2. Reparaturkostenhilfe dazubekommen.
Das bekommen Sie nur bei Hako: Ihr Top-Gebrauchtfahrzeug erhalten Sie im Paket mit einer Reparaturkostenbeihilfe von bis zu 5.000 Euro im ersten Jahr.*

3. Im Fall der Fälle bestens abgesichert sein!
Hako übernimmt für Sie im Schadensfall die komplette Abwicklung – von der Überprüfung des Reparaturumfangs über die Durchführung der Reparaturmaßnahmen durch unsere Servicepartner bis zur Kontrolle der Rechnung.


Sicher bleibt sicher!

Nicht nur große Schäden wie solche an Motor und Getriebe können Ihr Budget empfindlich belasten. Auch Störungen an der Elektronik oder einzelnen Fahrwerkskomponenten können sehr kostenintensiv werden. Begegnen Sie finanziellen Herausforderungen auch nach dem ersten Jahr ganz gelassen. Denn die REKOGA Reparaturkostenbeihilfe kann auf Wunsch verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der REKOGA.
 

* Die Deckungssumme beträgt 5.000 Euro im ersten Versicherungsjahr. Die Kosten für versicherte Leistungen werden generell zu 50 % erstattet. Die Reparatur darf nur von Hako-Niederlassungen/Vertragshändlern oder von zertifizierten Servicepartnern der Hako GmbH durchgeführt werden. Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.

Geprüft. Ausgezeichnet. Zum Nulltarif versichert!


Auf die bewährte Hako-Qualität können Sie sich jederzeit verlassen. Das gilt auch für unsere Gebrauchtfahrzeuge für die Kommunaltechnik! Und weil wir Ihnen sogar immer noch ein bisschen mehr für Ihre Investition bieten wollen, geben wir Ihnen jetzt in Zusammenarbeit mit der REKOGA eine Reparaturkostenbeihilfe von bis zu 5.000 Euro dazu!* Damit sind Sie auch bei unvorhersehbaren Schadensfällen durch unkalkulierbare Risiken bestens abgesichert!

So profitieren Sie von Hako Service:

1. Gebrauchtmaschine in Hako-Qualität kaufen.
Hako-Maschinen erfüllen höchste Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das gilt natürlich auch für unsere Gebrauchtfahrzeuge, die wir Ihnen in einem Top-Zustand anbieten!

2. Reparaturkostenhilfe dazubekommen.
Das bekommen Sie nur bei Hako: Ihr Top-Gebrauchtfahrzeug erhalten Sie im Paket mit einer Reparaturkostenbeihilfe von bis zu 5.000 Euro im ersten Jahr.*

3. Im Fall der Fälle bestens abgesichert sein!
Hako übernimmt für Sie im Schadensfall die komplette Abwicklung – von der Überprüfung des Reparaturumfangs über die Durchführung der Reparaturmaßnahmen durch unsere Servicepartner bis zur Kontrolle der Rechnung.


Sicher bleibt sicher!

Nicht nur große Schäden wie solche an Motor und Getriebe können Ihr Budget empfindlich belasten. Auch Störungen an der Elektronik oder einzelnen Fahrwerkskomponenten können sehr kostenintensiv werden. Begegnen Sie finanziellen Herausforderungen auch nach dem ersten Jahr ganz gelassen. Denn die REKOGA Reparaturkostenbeihilfe kann auf Wunsch verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der REKOGA.
 

* Die Deckungssumme beträgt 5.000 Euro im ersten Versicherungsjahr. Die Kosten für versicherte Leistungen werden generell zu 50 % erstattet. Die Reparatur darf nur von Hako-Niederlassungen/Vertragshändlern oder von zertifizierten Servicepartnern der Hako GmbH durchgeführt werden. Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.

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